
Kindeswohlgefährdung
Kindeswohlgefährdung: Was tun?
Ein Kind macht einen vernachlässigten oder verstörten Eindruck, erzählt von Übergriffen, weist Entwicklungsverzögerungen auf oder hat massive Verletzungen.
Mit diesen oder ähnlichen Situationen sind Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit häufig konfrontiert.
Sie geben Anlass zur Sorge und hinterlassen Verunsicherungen:
- Ist das Kind oder die/der Jugendliche tatsächlich gefährdet?
- Wie gehe ich mit meinen Beobachtungen weiter vor?
- Wann und wie spreche ich meine Sorge um das Kind oder die Jugendliche oder den Jugendlichen an?
- Wann beteilige ich andere Institutionen? Wann und wie informiere ich den Allgemeinen Sozialen Dienst (früher Jugendamt)?
Fachberatung
Fachkräfte aus pädagogischen, sozialen und medizinischen Arbeitsfeldern, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, haben nach dem Bundeskinderschutzgesetz einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose und pseudonymisierte Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ im Kinderschutz.
Die Beratung erfolgt auf der Grundlage von
- § 8a SGB VIII für Fachkräfte der Jugendhilfe
- § 8b SGB VIII für Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern- und Jugendlichen stehen
- § 4 KKG für die Gruppen der Berufsgeheimnisträger
Die „insoweit erfahrene Fachkraft“ berät Sie
- bei der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung
- bei der Vorbereitung von Elterngesprächen und Gesprächen mit dem Kind oder dem/der Jugendlichen
- bei der Planung des weiteren Hilfeprozesses, auch bei einer möglicherweise für notwendig erachteten Einbeziehung des Allgemeinen Sozialen Dienstes der Stadt Delmenhorst
Beratung für Alle, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, zum Beispiel:
- Lehrerinnen und Lehrer
- Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialassistentinnen und Sozialassistenten
- Tagespflegepersonen
- Ärztinnen und Ärzte, Hebammen und Entbindungspfleger sowie Angehörige eines anderen Heilberufes
- Berufspsychologinnen und Berufspsychologen
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beratungsstellen
- Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
- Übungsleiterinnen und Übungsleiter
- …
Beratung/Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt telefonisch über die Koordinierungsstelle Kinderschutz der Stadt Delmenhorst. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen Ihr Anliegen zu den Öffnungszeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes auf und leiten Sie danach an eine passende „insoweit erfahrene Fachkraft“ im Kinderschutz weiter.
Das Team der „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ besteht aus der Kinder- und Jugendhilfe, aus der Schule, aus der Kindertagesbetreuung sowie Beratungsstellen.
Die Beratungsgespräche unterliegen der Schweigepflicht. Sie sind vertraulich, freiwillig und kostenfrei.
Sie erhalten zeitnah einen Termin.