
Inobhutnahme
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen ist eine vorläufige Maßnahme der Jugendhilfe zu deren Schutz. Das Jugendamt ist verpflichtet, ein Kind oder eine/n Jugendliche/n in Obhut zu nehmen, wenn es darum bittet oder wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des/der Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert.
In der Praxis bedeutet das, dass das Jugendamt sofort dafür sorgt, dass Kinder und Jugendliche an einem Ort untergebracht werden können, an dem sie sicher und geborgen sind.
Wir bieten die Inobhutnahme in Bereitschaftspflegefamilien an. Dort finden sie neben Zuwendung und Geborgenheit
einen Platz zum Schlafen,
eine gute Versorgung und
eine fachliche Beratung und Unterstützung bei den Fragen,
ob und wie es mit ihnen und ihren Eltern weitergehen könnte.
Voraussetzung ist, dass die Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahre alt sind.
Die Inobhutnahme ist gesetzlich geregelt. Sie dauert längstens vier Tage. In dieser Zeit wird gemeinsam mit den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern vom Jugendamt geklärt, wie es weiter gehen soll.
Wir suchen noch Familien, die sich als Bereitschaftspflegefamilien zur Verfügung stellen wollen.
Sprechen Sie uns bitte an.